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Thaimassage, Wellnessmassage und Heilpraktikergesetz

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Thaimassage in Deutschland nicht als Therapie im Sinne des geltenden Heilpraktikergesetzes von 1939 anerkannt ist. Spezielle Methoden der Chiropraktik, Akupressur und Reflexzonenbehandlung sind Beispiele für Heilanwendungen welche in Deutschland nur Ärzte, staatlich geprüfte Physiotherapeuten, Masseure sowie Heilpraktikern mit den entsprechenden Qualifikationen vorbehalten sind. In vielen asiatischen Ländern ist jedoch die traditionelle Thaimassage eine anerkannte und weitverbreitete Heilmethode. Solange die deutschen Behörden die Anwendung der traditionellen Thaimassage durch zertifizierte Fachkräfte nicht anders beurteilt, wird Sie trotz offensichtlicher Heilerfolge bei Wilai Thai-Massage lediglich als "Wellness-Massage" angeboten. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Symptome behandelt. Unsere Massagen sind Wellness-Anwendungen die alleine der allgemeinen Entspannung, dem Wohlbefinden und der Gesundheitsprävention dienen. Sollten Kunden Krankheiten des Bewegungsapparates oder inneren Organe haben oder vermuten, Haut oder Herz-Kreislauf Erkrankungen oder kürzlich erfolgte operative Eingriffe vorliegen, so sollte zunächst durch einen Arzt geklärt werden, ob eine Thaimassage unter diesen Voraussetzungen als geeignete Maßnahme oder gar als kontraindiziert zu betrachten ist.